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   BGH, 25.01.2011 - VIII ZR 27/10   

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https://dejure.org/2011,7593
BGH, 25.01.2011 - VIII ZR 27/10 (https://dejure.org/2011,7593)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2011 - VIII ZR 27/10 (https://dejure.org/2011,7593)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - VIII ZR 27/10 (https://dejure.org/2011,7593)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de

    §§ 87 Abs. 1, 172 ZPO
    "Pattex-Mandat” oder: Im Anwaltsprozess hat der alte Prozessbevollmächtigte bei Mandatsniederlegung so lange zugestellte Post entgegenzunehmen, bis sich ein neuer Rechtsanwalt gefunden hat

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 ZPO, § 172 ZPO
    Anwaltsprozess: Empfangszuständigkeit nach Mandatsniederlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 ZPO, § 172 ZPO
    Anwaltsprozess: Empfangszuständigkeit nach Mandatsniederlegung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Zustellung eines Versäumnisurteils an einen ehemaligen Prozessbevollmächtigten durch einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

  • rewis.io

    Anwaltsprozess: Empfangszuständigkeit nach Mandatsniederlegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anwaltsprozess: Empfangszuständigkeit nach Mandatsniederlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 87 Abs. 1; ZPO § 172
    Rechtmäßigkeit einer Zustellung einesVersäumnisurteils an einen ehemaligen Prozessbevollmächtigten durch einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anwältin ist Zustellungsadressatin trotz Mandatsniederlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Empfangszuständigkeit endet nicht mit Niederlegung des Mandats

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.1965 - V ZB 12/64

    Verfahrensunterbrechung nach Mandatsniederlegung

    Auszug aus BGH, 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
    Zu Unrecht beruft sich die ehemalige Prozessbevollmächtigte der Klägerin auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1965 (V ZB 12/64, BGHZ 43, 135 = NJW 1965, 1019).

    Ausgehend von diesen Überlegungen ist ein Anwalt im Anwaltsprozess auch nach Mandatsniederlegung noch als Prozessbevollmächtigter im Sinne von § 176 ZPO (heute § 172 ZPO) anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1965 - V ZB 12/64, aaO S. 138).

  • BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 52/06

    Wirksamkeit der Urteilszustellung an den unterbevollmächtigten Terminsvertreter

    Auszug aus BGH, 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
    Zudem hängt die Anwendbarkeit des § 172 ZPO nicht davon ab, dass eine Prozessvollmacht tatsächlich erteilt worden ist; vielmehr reicht es aus, wenn sich der Parteivertreter zumindest durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 1986 - VIII ZB 17/86, VersR 1986, 993 unter 1; vom 28. November 2006 - VIII ZB 52/06, NJW-RR 2007, 356 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden -

    Auszug aus BGH, 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
    Bis ein neuer Prozessbevollmächtigter für den Rechtszug bestellt ist, haben im Anwaltsprozess Zustellungen zwingend an den bisherigen Prozessbevollmächtigten zu erfolgen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. November 1974 - VI ZR 239/73, NJW 1975, 120 unter II 1, 2; Beschluss vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185; vgl. ferner Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 87 Rn. 4; MünchKommZPO/Häublein, 3. Aufl., § 172 Rn. 8).
  • BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86

    Rechtsanwalt - Prozessvollmacht - Gerichtsentscheidung - Rechtsmittels -

    Auszug aus BGH, 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
    Zudem hängt die Anwendbarkeit des § 172 ZPO nicht davon ab, dass eine Prozessvollmacht tatsächlich erteilt worden ist; vielmehr reicht es aus, wenn sich der Parteivertreter zumindest durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 1986 - VIII ZB 17/86, VersR 1986, 993 unter 1; vom 28. November 2006 - VIII ZB 52/06, NJW-RR 2007, 356 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 239/73

    Urteilszustellung - Rechtszugabschluss - Prozessbevollmächtigter - Erlöschen der

    Auszug aus BGH, 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
    Bis ein neuer Prozessbevollmächtigter für den Rechtszug bestellt ist, haben im Anwaltsprozess Zustellungen zwingend an den bisherigen Prozessbevollmächtigten zu erfolgen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. November 1974 - VI ZR 239/73, NJW 1975, 120 unter II 1, 2; Beschluss vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185; vgl. ferner Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 87 Rn. 4; MünchKommZPO/Häublein, 3. Aufl., § 172 Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 2 L 39/15

    Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess - zum Regelungsinhalt einer

    Im Falle einer Mandatsniederlegung haben im Anwaltsprozess bis zur Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten Zustellungen zwingend an den bisherigen Prozessbevollmächtigten zu erfolgen (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 25.02.2011 - VIII ZR 27/10 -, juris).(Rn.6).

    Bis ein neuer Prozessbevollmächtigter bestellt ist, haben im Anwaltsprozess Zustellungen zwingend an den bisherigen Prozessbevollmächtigten zu erfolgen (BGH, Beschl. v. 25.02.2011 - VIII ZR 27/10 -, juris RdNr. 5).

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